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Stefan Distler Energieberatung

Ich bin Ihr Ansprechpartner für folgende Tätigkeiten:

Energieausweise

Jeder Haus- und Wohnungseigentümer benötigt bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis für sein Wohngebäude.

Man unterscheidet nach Verbrauch- und Bedarfsenergieausweisen.

Ein Energieausweis gilt immer für ein gesamtes Gebäude.

Welcher Energieausweis benötigt wird, muss immer im Einzelfall bestimmt werden.

Häuser mit einer Baugenehmigung vor dem 1.10.1977 mit weniger als 5 Wohnungen benötigen in aller Regel einen Energiebedarfsausweis.


Vor-Ort-Energieberatung

Bei der Vor-Ort-Energieberatung wird der Ist-Zustand eines Gebäudes ermittelt. Anschließend zeigt man auf, wie das Gebäude durch verschiedene energetische Sanierungen zum Effizienz haus modernisiert werden kann.

Der Eigentümer bekommt einen ausführlichen Beratungsbericht sowie einen Individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.

Die Kosten für diese Beratung übernimmt zu 80% das BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Beantragen von Fördermitteln

Hauseigentümer die Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, haben die Möglichkeit für Ihre Investitionen Zuschüsse von der KFW oder dem BAFA zu erhalten.

Für Einzelmaßnahmen wie

Dachdämmung

Dämmung der obersten Geschossdecke

Dämmung der Kellerdecke

Dämmung der Fassade

Fenster Austausch

Haustür Austausch

kann man beim BAFAbis 60000€ pro Einzelmaßnahme und Wohneinheit und Kalenderjahr jeweils 15% Fördergeld bekommen. Zusätzlich gibt es ggf. 5% ISFP Bonus.




BAFA Programme

Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude wird ab 15.08.2022 wie folgt angepasst.

Fördersatz Gebäudehülle 15% + 5% ISFP Bonus

Heizung Fördersätze zw. 10-40% je nach Ausführung und Bonus.

Es wird ein Heizungstausch Bonus von 10% gewährt. Auch auf Gasheizungen die älter als 20 Jahre sind.

Baubegleitung

Mit der Baubegleitung bekommt der Kunde die Möglichkeit seine Bau und Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten begleiten zu lassen.

Vorplanung und Begleitung der Durchführung der Sanierungen sowie die Erstellung der Entsprechenden Formulare für die Beantragung der Fördermittel werden bei der Baubegleitung mit 50%  bezuschusst.



Lüftungskonzept nach DIN 1946/6

Werden bei einem Wohngebäude mehr als 1/3 der Fensterfläche ausgetauscht oder das Dach oder die Fassade gedämmt, wird das Gebäude wesentlich dichter.

In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass trotz der Sanierungsmaßnahmen ausreichend Luftwechsel stattfinden kann.

Das muss im Zuge der Sanierung mittels eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1964 nachgewiesen werden.

In einem solchen Lüftungskonzept werden auch notwendige Maßnahmen beschrieben die Lüftungstechnisch zu ergreifen sind.

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